13. Springturnier 2024

Schachdorf Ströbeck

23.-24. März 2024

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Informationen:

Veranstalter:  

RFV Derenburg e.V.

Veranstaltungsort:       Reitanlage Falk Römmer

Adresse:                              Bahnhofstraße 231,

    38822 Schachdorf Ströbeck

Geo-Daten Navi:            51.9111494, 10.951922


Zu Nennung über Nennung Online ab 15.02.2024 Uhr, 18.00 Uhr           

                 

Online-Nennschluss:                18.03.2024 , 18:00 Uhr


Online-Nachnennschluss:     22.03.2024 , 12:00 Uhr



Turniertierarzt Fabian Ahrens

Turniertierarzt anrufen

Hufschmiede sind ausreichend vor Ort

Parcoursdesigner:

Philip Pohle

LK-Beauftragte:

Sabine Pinno

Richter: 

Sabine Pinno,

Anja Sporreiter-Nestorowicz,

Uwe Selle (LK)

Platzverhältnisse:

Außenplätze außen:      25 m x 60 m Sand

38 m x 55 m Sand


Reithalle:

20 m x 50 m Sand

Turnierverwaltung:     

Meldestelle Familie Römmer

Untere Dorfstraße 143c

38822 Schachdorf Ströbeck


Nennung / Nachnennung

Start- & Ergebnislisten

Start- & Ergebnislisten



Sponsoren dieser Veranstaltung

Wichtige Hinweise 2024 zur Abwicklung vor, während und/oder nach dem Turnier! 


Es liegen die Inhalte der jeweiligen genehmigten Ausschreibung zugrunde, sowie die aktuell gültigen Ausgaben der LPO, WBO und des Aufgabenheftes und die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen des PSV Sachsen-Anhalt. 


Nennungen akzeptieren wir mit dem Nennschluss - so haben Sie die Möglichkeit im Notfall (Erkrankung, Verletzung des Reiters oder Pferdes ) Ihre Nennung auch noch bis 24 Stunden vor Nennschluss zu stornieren.

Bitte entscheiden Sie sich rechtzeitig welches Turnier Sie besuchen möchten.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht unnötig Startplätze auf mehreren Turnieren am selben Tag blockieren.   


Gäste Nennungen / Einladungen bzw. Startgenehmigungen können per WhatsApp oder per Email erfragt werden.

Wichtig! Die Bestätigung muss vor dem Nennen erfolgen.


Startmeldungen werden per Equi-Score gemäß Zeiteinteilung bestätigt.


Foto und Filmaufnahmen werden bei  unseren angefertigt, die in verschiedenen Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, Webseite, Zeitung) veröffentlicht werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zur unentgeltlichen Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen und zwar ohne das es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf.